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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2398
Bauhaftung
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Tiefbauunternehmer muss Rohrleitungsverläufe überprüfen!
LG Kleve, Urteil vom 28.05.2025 - 1 O 124/24
Ein mit der Verlegung von Rohren im Horizontalspülbohrverfahren beauftragter (Tief-)Bauunternehmer verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er nicht alle Übergangsschächte auf den von der Baumaßnahme betroffenen Grundstücken in Bezug auf die Hausanschlussleitungen öffnet und einsieht, um zu überprüfen, in welcher Tiefe das Rohr mit den Leitungen verlegt ist, damit er sich bezüglich der Bohrungshöhe darauf einstellen kann.
