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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2353; IMRRS 2025, 1171
Wohnraummiete
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Beitrag in Kürze

Wohnung Drittem überlassen: Kündigung!
AG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2025 - 33093 C 422/24
1. Überlässt der Mieter die Wohnung einem Dritten zur alleinigen Nutzung, kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen.
2. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vermieter dem Mieter die Aufnahme des Dritten gestattet hat. Hieraus lässt sich keine Zustimmung zur alleinigen Nutzung seitens des Dritten ableiten.
