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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2350; IMRRS 2025, 1168
Wohnungseigentum
Volltext
Beitrag in Kürze

Im eigenen Sondereigentum ist die Privatsphäre besonders geschützt!
LG Itzehoe, Urteil vom 18.03.2025 - 1 S 23/24
1. Im Rahmen der Abwägung der Rechtsgüter der betroffenen Wohnungseigentümer ist zu berücksichtigen, dass die monierten und zu unterlassenden Fotoaufnahmen auf einem Privatgrundstück, auf dem niemand damit rechnen muss, von Dritten ungefragt fotografiert zu werden, gemacht wurden. Dies gilt insb. für das eigene Sondereigentum der fotografierten Person.*)
2. Fotoaufnahmen sowie Video-Überwachungen sind nur im Bereich des eigenen Sondereigentums des Fotografierenden "zur Beweissicherung" zulässig.*)
