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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2314
Öffentliches Baurecht
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Rücksichtnahmegebot kann nicht ausgeklammert werden!
OVG Sachsen, Urteil vom 24.04.2025 - 1 A 106/21
1. Ein Bauvorbescheid kann nicht erteilt werden, wenn sachliche Teile so aus der Fragestellung ausgeklammert werden, dass eine verbindliche rechtliche Beurteilung des Vorhabens nicht möglich ist.*)
2. Das in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot ist kein eigenständiges und schon aus diesem Grund nicht ausklammerungsfähiges Tatbestandsmerkmal.*)
