Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo

1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2262; VPRRS 2025, 0172
Vergabe
Volltext
Beitrag in Kürze

Verteilung von Carsharing-Stellflächen ist kein öffentlicher Auftrag!
VK Sachsen, Beschluss vom 30.07.2025 - 1/SVK/19-25
1. Der Begriff des öffentlichen Auftrags setzt einen entgeltlichen Vertrag voraus, durch den eine einklagbare Erfüllungsverpflichtung des Auftragnehmers begründet wird (hier verneint in Ermangelung einer Betriebsverpflichtung). Gleiches gilt für Konzessionen.
2. Bei der Bestimmung des Konzessionswerts ist vom voraussichtlichen Gesamtumsatz auszugehen. Dabei erfolgt grundsätzlich keine Addition des Auftrags- bzw. Konzessionswertes der Interimsvergabe mit demjenigen der Hauptvergabe.
