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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2022; VPRRS 2025, 0154
Vergabe
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Beitrag in Kürze

Betreuung eines Vergabeverfahrens ist Rechtsdienstleistung!
LG Gießen, Beschluss vom 21.03.2025 - 3 O 95/25
Die Betreuung eines Vergabeverfahrens stellt eine Rechtsdienstleistung i.S.v. § 3 RDG dar. Die öffentliche Ausschreibung der Leistungen zur Betreuung eines Vergabeverfahrens ist daher unzulässig, wenn sich diese auch an Personen richtet, die über keine Zulassung als Rechtsanwalt verfügen.
