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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2025, 1988; IMRRS 2025, 0977
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung einer errichteten Terrasse: Verjährung und Verwirkung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.07.2025 - 980a C 27/23 WEG

1. Im Rahmen einer Zweier-Gemeinschaft muss sich die Gemeinschaft das Wissen bzw. die Kenntnisse der einzelnen Wohnungseigentümer ohne Weiteres als eigene zurechnen lassen.

2. Der Anspruch auf Beseitigung einer Terrasse verjährt in drei Jahren.

3. Zwar kann der Gemeinschaft in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum grundsätzlich ein Anspruch auf Duldung der Beseitigung einer (rechtswidrigen) Eigentumsbeeinträchtigung in Form einer baulichen Veränderung zustehen, wenn der gegen den "störenden Eigentümer" (Bauherrn) gerichtete Beseitigungsanspruch verjährt ist.

4. Allerdings unterliegt die Geltendmachung dieses Anspruchs auch den Grundsätzen der Verwirkung.

5. Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht mehr ausgeübt werden.

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