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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1865
Bausicherheiten
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Kein Schlüsselfertigbau, kein Verbraucherbauvertrag!
LG Ulm, Urteil vom 11.07.2025 - 5 O 87/25
1. Eine Bauhandwerkersicherheit kann nicht verlangt werden, wenn der Besteller Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag handelt.
2. Ein Verbraucherbauvertrag kann nur dann angenommen werden, wenn der Unternehmer mit dem Bau eines vollständiges Gebäudes beauftragt wurde. Daran fehlt es, wenn wesentliche Gewerke nicht beauftragt sind.
