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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1815; IMRRS 2025, 0896
Wohnungseigentum
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Beitrag in Kürze

Anwesenheit Dritter in der Wohnungseigentümerversammlung?
AG Bielefeld, Urteil vom 25.01.2024 - 5 C 24/23
Die Anwesenheit Dritter in der Wohnungseigentümerversammlung ist ausnahmsweise im Individualinteresse zulässig, dann nämlich, wenn der einzelne Wohnungseigentümer im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an der Hinzuziehung eines Beraters oder eines Beistands hat, das gewichtiger ist als das Interesse der anderen Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümerversammlung auf den Kreis der Wohnungseigentümer zu beschränken. Ein überwiegendes Interesse eines Eigentümers an Begleitung kann sich etwa aus einem in seiner Person liegenden beachtlichen Grund (z.B. hohes Lebensalter oder Krankheit) ergeben.
