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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1785; IMRRS 2025, 0878
Rechtsanwälte
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Unleserliche Unterschrift (ohne Namenszusatz) reicht nicht!
BGH, Beschluss vom 24.06.2025 - VI ZB 91/23
Bei einfacher Signatur gem. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO muss die Namenswiedergabe so entzifferbar sein, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (Anschluss an BGH, IBR 2023, 106).*)
