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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

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LG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2025 - 7 O 56/24
1. Ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher ist ein Bauvertrag i.S.v. § 650a, wenn der Unternehmer nicht nur die Lieferung und Übereignung der Photovoltaikanlage mit Speicher schuldet, sondern auch deren funktionstaugliche Montage inklusive Planung unter Berücksichtigung der individuellen örtlichen Verhältnisse.
2. Die abstrakte Brandgefahr eines NCA-Batteriespeichers begründet keinen Sachmangel, weil ein etwaiges Brandereignis die Verwirklichung eines allgemeinen Technologierisikos darstellt. Es ist allgemein bekannt, dass Lithium-Ionen-Batterien - wie aus vergleichbaren Ereignissen bei Mobiltelefonen und Elektroautos, über die medial berichtet wurde - ein gewisses Brandrisiko mit sich bringen.
