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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1727
Öffentliches Baurecht
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Ökostromgewinnung ist vorrangiger Gemeinwohlbelang!
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.08.2024 - 1 A 10604/23
Das gem. § 2 EEG überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ist als vorrangiger Belang des Gemeinwohls in die nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 DSchG-RP durchzuführende Abwägung einzustellen mit der Folge, dass er durch den öffentlichen Belang des Denkmalschutzes nur ausnahmsweise aufgrund atypischer Umstände überwunden werden kann.*)
