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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1681; VPRRS 2025, 0135
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Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer ist kein Gerichtsverfahren!
VG Köln, Beschluss vom 22.05.2025 - 4 L 960/25
1. Bei Streitigkeiten über die Errichtung eines Gigabitnetzes kann der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sein.
2. Ein Vergabenachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist kein gerichtliches, sondern ein behördliches Verfahren. Das Verbot der doppelten Rechtshängigkeit steht einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht folglich nicht entgegen.
