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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1680; IMRRS 2025, 0839; IVRRS 2025, 0351
Prozessuales
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Widersprüche im Berufungsurteil binden Revisionsgericht nicht!
BGH, Urteil vom 18.06.2025 - VIII ZR 219/23
Tatsächliche Feststellungen des Berufungsgerichts sind entgegen § 559 Abs. 2 ZPO für das Revisionsgericht ausnahmsweise dann nicht bindend, wenn und soweit sie - was vom Revisionsgericht auch von Amts wegen zu berücksichtigen ist - Widersprüche und Unklarheiten aufweisen (im Anschluss an Senatsurteil vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, IBRRS 2019, 4046 = IMRRS 2019, 1521.*)
