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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1652
Öffentliches Baurecht
Volltext
Beitrag in Kürze

Gartenhütte zu groß: Eigenart der Landschaft beeinträchtigt?
BVerwG, Beschluss vom 21.05.2025 - 4 B 23.24
1. Es ist Sache des (irrevisiblen) Landesrechts, wie bei Erlass einer Abbruch- und Rückbauanordnung das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben ist und wo die Grenzen des Ermessens liegen.
2. Schutzgut des öffentlichen Belangs der natürlichen Eigenart der Landschaft ist nicht das Landschaftsbild, sondern (nur) die funktionelle Bestimmung des Außenbereichs, also die Erhaltung der "naturgegebenen" Bodennutzung. Ausgehend davon kann eine Beeinträchtigung des Belangs der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts nicht maßgeblich anhand der Größe des umbauten Raums eines Vorhabens bestimmt werden.
