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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1578; IMRRS 2025, 0773
Wohnungseigentum
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Beitrag in Kürze

Nur was im Beschluss steht, darf im Umlaufverfahren beschlossen werden!
AG Köln, Urteil vom 14.04.2025 - 215 C 57/24
Fassen die Eigentümer nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG einen Beschluss, über einen ganz konkreten Antrag (hier Bestellung einer Mülltonne in einer bestimmten Größe) im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abstimmen zu wollen, ist hiervon eine Mehrheitsabstimmung im Umlaufverfahren über einen inhaltlich abweichenden Antrag (hier: Bestellung einer Mülltonne anderer Größe) nicht erfasst.*)
