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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2025, 1460; IMRRS 2025, 0702
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 07.05.2025 - 22 C 4/25 WEG

1. Zwar können die Miteigentumsanteile nicht per Beschluss geändert werden, ergibt die Auslegung jedoch, dass mit dem Beschluss nicht die Miteigentumsanteile, sondern vielmehr nur der allgemeine Verteilungsschlüssel geändert werden soll (von den Miteigentumsanteilen zu den neu berechneten Wohnflächen), so ist er wirksam.

2. Beschließen die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine Änderung der bisherigen Verteilung, dürfen sie jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt.

3. Ein geänderter Maßstab, der an die tatsächlichen Wohnflächen anknüpft, stellt eine angemessene und gleichberechtigte Kostenverteilung sicher.

4. Mit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels darf nicht in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume rückwirkend eingegriffen werden.

5. Eine Änderung der Abrechnungsgrundlagen - in den Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung - während des laufenden Abrechnungsjahres ist aber möglich.

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