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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

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BGH, Urteil vom 23.05.2025 - V ZR 39/24
1. Zur Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für eine diesem öffentlich-rechtlich obliegende Prüfung der Standsicherheit von tragenden Teilen des Gemeinschaftseigentums an einem Bauwerk besonderer Art (überbauter Fernbahnhof).*)
2. Soweit es um die Beseitigung von gravierenden Mängeln der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geht, entspricht nur eine den allgemein anerkannten Stand der Technik sowie die Regeln der Baukunst beachtende Sanierung den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung.
3. DIN-Normen tragen die Vermutung in sich, dass sie den Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Sanierungen sind deshalb grundsätzlich DIN-gerecht auszuführen.
4. Durch eine "Zustimmung im Einzelfall" (ZiE) kann von diesen anerkannten Regeln der Technik beim Brandschutz abgewichen werden.