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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1264
Kaufrecht
Volltext
Beitrag in Kürze

Mängelbeseitigungsverlangen setzt Untersuchungsmöglichkeit voraus!
OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2024 - 3 U 73/24
1. Für die Abgrenzung von Kauf- und Werklieferungsverträgen einerseits und Werkverträgen andererseits kommt es darauf an, auf welcher der Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.
2. Ein Teilrücktritt scheidet von vornherein aus, wenn die Leistung einer Vertragspartei unteilbar ist (hier bejaht für einen auf den gelieferten Batteriespeicher beschränkten Teilrücktritt).
3. Ein ordnungsgemäßes Nacherfüllungsverlangen setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer die Kaufsache zwecks Untersuchung am Erfüllungsort der Nacherfüllung zur Verfügung stellt.
