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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1140; IMRRS 2025, 0541
Öffentliches Baurecht
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Beitrag in Kürze

Behördliche Nutzungsuntersagung sticht Mietvertrag!
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.04.2025 - 3 S 318/25
Die aus einer gegenüber einem Mieter erlassenen Duldungsverfügung folgende Pflicht, die Durchsetzung der gegenüber einem Grundstückseigentümer ausgesprochenen baurechtlichen Nutzungsuntersagung hinzunehmen, gestaltet die zivilrechtliche Lage. Die Abwehransprüche des Mieters aus dem Mietvertrag und aus dem Besitz nach § 862 Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen und dem Vermieter ist die Erfüllung der nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehenden Pflicht zur Gebrauchsüberlassung gemäß § 275 Abs. 1 BGB unmöglich.*)
