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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1031; IMRRS 2025, 1141
Bauträger
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Beitrag in Kürze

Abrechnungsverhältnis entsteht mit Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist!
OLG München, Beschluss vom 25.07.2023 - 28 U 1226/23 Bau
1. Der Unternehmer muss, bevor er einem Besteller ein Angebot macht, die Umsetzbarkeit des Projekts prüfen und vorhandene Pläne und Unterlagen hierbei kritisch würdigen.
2. Führen Planungsänderungen zu Planungsmängeln und erkennt der Unternehmer dies, muss er darauf hinweisen.
3. Ein Abrechnungsverhältnis kann mit fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Mängelbeseitigungsfrist entstehen.
