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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0993
Bauvertrag
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Beitrag in Kürze

Selbst gesetzte Frist kann nicht zu kurz sein!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2024 - 22 U 33/24
1. Kündigt der Unternehmer die Mangelbeseitigung binnen eines bestimmten Zeitraums (hier: binnen zehn Tagen) an und hält er diese Frist nicht ein, kann er sich nicht darauf berufen, die Frist sei aus objektiver Sicht zu kurz bemessen.
2. Der Ablauf der zur Nachbesserung gesetzten Frist führt zur Entstehung des Vorschussanspruchs, womit die Nachbesserungsbefugnis des Unternehmers endet. Der Besteller kann zwar nach fruchtlosem Fristablauf die Nachbesserung durch den Unternehmer zulassen, er muss es jedoch nicht.
