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IBRRS 2025, 0940; IMRRS 2025, 0447; IVRRS 2025, 0193
Prozessuales
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Prozessuales
Auf beabsichtigte Verwerfung der Berufung als unzulässig ist hinzuweisen!
BGH, Beschluss vom 19.03.2025 - VII ZB 19/24
1. Das Berufungsgericht verletzt die Verfahrensgrundrechte des Beklagten, wenn es die in der Berufungsschrift enthaltene Berufungsbegründung nicht berücksichtigt.
2. Gleiches gilt, wenn der vor einer Verwerfung der Berufung als unzulässig erforderliche Hinweis des Berufungsgerichts an den Berufungsführer unterbleibt.
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