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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0889; IMRRS 2025, 0429; IVRRS 2025, 0235
Prozessuales
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GmbH mietet Monteurunterkünfte an: § 29a ZPO gilt auch hier!
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2025 - 5 Sa 1/25
Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29a Abs. 1 ZPO gilt auch für Streitigkeiten aus einem Mietvertrag, durch den eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wohnraum i.S.v. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB als Unterkunft für Monteure anmietet.*)
