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IBRRS 2025, 0764; IMRRS 2025, 0368
Sachverständige
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Sachverständige
Verweis auf fehlende Kritikfähigkeit des Anwalts ist kein Befangenheitsgrund!
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.03.2025 - 17 W 24/24
1. Eine Besorgnis der Befangenheit kann sich daraus ergeben, dass der Sachverständige auf die gegen sein Gutachten gerichtete sachliche Kritik mit abwertenden Äußerungen über die Partei, ihre Prozessbevollmächtigten oder einen Privatgutachter reagiert, die die Grenzen der sachlichen Auseinandersetzung überschreitet, wobei der Kontext der beanstandeten Äußerungen des Sachverständigen in den Blick genommen werden muss.
2. Der Verweis auf fehlende Kritikfähigkeit des Prozessbevollmächtigten und die Aussage jedes Wort, das er sage, sei nicht richtig, erfüllt kontextbezogen noch nicht die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen.*)
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