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IBRRS 2025, 0672; IMRRS 2025, 0314; IVRRS 2025, 0143
Öffentliches Recht
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Keine Wohnnutzung bei Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften - auch bei drohender Obdachlosigkeit
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.01.2025 - 10 B 880/24
1. Erfolgt die Aufnahme der Wohnnutzung ohne Fertigstellungsanzeige bzw. Gestattung der vorzeitigen Nutzung und trotz brandschutzrechtlicher Bedenken, dann liegt die Annahme nahe, dass ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorliegt.
2. Im Falle drohender Obdachlosigkeit des Bewohners kann die Bauordnungsbehörde auf die Inanspruchnahme kommunaler Hilfsangebote verweisen.
