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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0523
Bauarbeitsrecht
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Kundin will männlichen Architekten: Kollegin erhält AGG-Entschädigung!
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2024 - 10 Sa 13/24
1. Will eine potenzielle Kundin nicht von einer weiblichen Person (Arbeitnehmerin), sondern von einem männlichen Berater betreut werden, hat die Arbeitgeberin im Rahmen ihrer Reaktionsmöglichkeiten grundsätzlich den Schutzpflichten nach § 12 Abs. 4 AGG nachzukommen.*)
2. Tut sie dies nicht, kann der Entzug der potentiellen Kundin aus der Betreuungszuständigkeit der Arbeitnehmerin eine unmittelbare Benachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 1 AGG durch die Arbeitgeberin darstellen, die einen Entschädigungsanspruch auslöst.*)
