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IBRRS 2025, 0503; IMRRS 2025, 0225
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Kosten der Brandmeldeanlage eines Hotels tragen nur die Teileigentümer
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.02.2025 - 2-13 S 619/23
Das den Eigentümern bei der Änderung von Kostenverteilerschlüsseln (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG) zustehende weite Ermessen ist überschritten, wenn Kosten, die aufgrund besonderer Anforderungen von Teileigentumseinheiten anfallen (hier Brandmeldeanlage für ein Hotel), gleichmäßig auch auf die Wohnungseigentümer verteilt werden sollen.*)
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