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IBRRS 2025, 0424; IMRRS 2025, 0195
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Wirksamer Minderungsausschluss und fehlendes Rechtschutzinteresse bei Leistungswiderklage
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2024 - 2 U 101/23
1. Formularmäßige Beschränkung der Minderung (mit § 812er Vorbehalt) ist wirksam.
2. Das Rechtsschutzbedürfnis nach § 256 ZPO entfällt bei Leistungswiderklage.
3. Zur richterlichen Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO.
