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IBRRS 2025, 0402; IMRRS 2025, 0178
Wohnraummiete
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Wohnraummiete
Widerruf der Haltung eines Kamphundes?
AG Charlottenburg, Urteil vom 30.05.2024 - 218 C 243/23
1. Der Mieter kann weiterhin einen mit Zustimmung des bisherigen Vermieters angeschafften Hund halten, wenn kein wichtiger Grund für den Widerruf der Erlaubnis besteht. Dies gilt auch, wenn es sich um einen sog. Kampfhund handeln sollte.*)
2. Nur wenn der Vermieter beweist, dass der Hund als „Waffe" gegenüber Mitmietern vom gekündigten Mieter eingesetzt wurde, kommt ein Widerruf in Betracht.*)
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