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IBRRS 2025, 0393
Öffentliches Baurecht
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Öffentliches Baurecht
Wie ist mit einem nach Errichtung eingereichten Bauantrag umzugehen?
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.12.2024 - 1 LA 78/24
Die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags ist grundsätzlich auch in Fällen der Antragstellung nach Errichtung des Vorhabens - zu Gunsten wie zu Lasten des Bauherrn - anhand der Bauvorlagen zu beurteilen. Allerdings kann die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung eines vom Errichteten abweichenden Bauantrags mangels Sachbescheidungsinteresse ablehnen, wenn erkennbar ist, dass der Bauherr den Bestand nicht mehr dem Genehmigten anpassen kann oder möchte.*)
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