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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0188
Architekten und Ingenieure
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Mit Beitrag

Architektur in der Ukraine studiert: Eintragung in die Architektenliste?
VGH Bayern, Beschluss vom 04.09.2024 - 22 ZB 22.2563
1. Die Beurteilung ausländischer Studienabschlüsse für eine Eintragung als Architekt liegt in der Verantwortung des Eintragungsausschusses.
2. Zur Einschätzung von Studienabschlüssen können Stellungnahmen der ZAB eingeholt werden, müssen jedoch eigenständig gewürdigt werden.
3. Im Verhältnis zum Eintragungsausschuss sind Mitarbeiter der Kammer als eigenständige Verwaltungsbehörde unabhängig.
