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IBRRS 2025, 0185
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Erstellung eines GU-Vertrags ist verbotene Rechtsdienstleistung!

OLG München, Beschluss vom 08.12.2023 - 28 U 3311/23 Bau

1. Die Entwicklung von Vertragsentwürfen stellt eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.

2. Die Erstellung eines Vertrags ist keine zulässige Nebentätigkeit. Die in der HOAI genannten Tätigkeiten umfassen nicht die Tätigkeit eines vertragsgestaltenden Juristen.

3. Im Wege der Auslegung ist zu klären, ob sich die Unwirksamkeit auf den gesamten Vertrag erstreckt (hier bejaht).

4. Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche für erbrachte Planungs- oder Überwachungsleistungen scheiden aus, wenn der Vertrag nicht nur gesetzes-, sondern zugleich sittenwidrig ist (hier bejaht).

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