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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0180; IMRRS 2025, 0083
Sachverständige
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"Rückgabe" des Gutachtenauftrags: Ordnungsgeld gegen Sachverständigen!
LG Osnabrück, Beschluss vom 07.01.2025 - 3 OH 90/23
Teilt der Sachverständige dem Gericht mit, ihm sei es "aus beruflichen Gründen" unmöglich, den Gutachtenauftrag auszuführen, kann gegen ihn ohne Weiteres Ordnungsgeld wegen unberechtigter Weigerung zur Erstattung des Gutachtens festgesetzt werden, wenn er diese beruflichen Gründe nicht spezifiziert hat sowie zwischen der Auftragsübermittlung an ihn und dem Eingang dieser Erklärung mehr als acht Monate verstrichen sind, binnen der er gegenüber dem Gericht Tätigkeiten in der Sache entfaltet hat.
