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IBRRS 2025, 0135; IMRRS 2025, 0057
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentum
Kein Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen - keine Privilegierung!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2024 - 2-13 S 40/23
Ist mit einer begehrten Baumaßnahme kein unmittelbarer Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen verbunden (hier nicht ebenerdige Terrassentür), ist diese Maßnahme nicht nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG privilegiert.*)
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