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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 3423; IMRRS 2024, 1453
Wohnraummiete
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Verbotswidrige Preisanpassung betrifft nur die zukünftige Miete!
LG Mönchengladbach, Urteil vom 22.10.2024 - 4 S 95/23
Die Verwendung einer verbotswidrigen Preisanpassungsklausel betrifft selbst bei rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung nur zukünftig fällig werdende Beträge und hat auf bereits fällige und rechtshängige Mietforderungen keine Auswirkungen. Aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Regelung zu § 8 PreisklG und der Gesetzesmaterialien ist für eine einschränkende Auslegung der Norm kein Raum.*)
