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IBRRS 2024, 3096; IMRRS 2024, 1303; IVRRS 2024, 0546
Öffentliches Baurecht
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Wohnnutzung nicht von Baugenehmigung gedeckt: Nutzungsuntersagung rechtmäßig!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.09.2024 - 10 A 483/23
Eine Nutzungsuntersagung ist rechtmäßig, wenn ein Objekt zur Überlassung von Wohnraum genutzt wird und diese Nutzung nicht von der vorhandenen Baugenehmigung gedeckt ist. Der Grundstückseigentümer ist Zustandsstörer und demnach richtiger Adressat der Ordnungsverfügung.
