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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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VGH Bayern, Beschluss vom 13.05.2024 - 12 ZB 22.1790
1. Die Förderung von Nutzungsentgelten setzt ein krankenhausplanerisches Interesse und die Zustimmung der zuständigen Behörde vor Abschluss der Nutzungsvereinbarung voraus.
2. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich, sofern die zuständige Behörde diesem nicht zustimmt.
3. Der Maßnahmenbeginn kann auch in einem konkludenten Abschluss einer Nutzungsvereinbarung durch tatsächliche Nutzungsaufnahme mit Einverständnis des Eigentümers liegen.
4. Eine den Anspruch auf Gewähr rechtlichen Gehörs verletzende Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn ein Gericht einen bis dahin weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, und er dadurch an entsprechendem Vortrag gehindert wird.
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