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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

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OLG München, Urteil vom 24.05.2022 - 9 U 1201/20 Bau
1. Dem Auftragnehmer steht für die Erbringung ohne Auftrag erbrachter Leistungen ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in Höhe der üblichen Vergütung zu, wenn die Leistungen für die Erreichung des werkvertraglichen Erfolgs notwendig waren (hier bejaht für einen Brandschutznachweis).
2. Erbringt der Auftragnehmer für zwei unterschiedliche Auftraggeber auf zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken gleichzeitig Bauleistungen, ist für Leistungen, die beiden Grundstücken dienen, eine Kostenteilung zu erwarten und angemessen. Ein Auftraggeber kann sich in einer solchen Konstellation nicht darauf berufen, dass er nur solche Leistungen vergüten muss, die ausschließlich seinem Grundstück zugute gekommen sind.
