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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 2682; VPRRS 2024, 0173
Beitrag in Kürze
Vergabe
Entgelte für Leistungen sind keine öffentliche Finanzierung!
OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2024 - 13 Verg 3/24
Wenn eine gemeinnützige GmbH, die ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie betreibt, Erlöse aus Krankenhausleistungen, Wahlleistungen und ambulanten Leistungen erzielt, handelt es sich nicht um eine öffentliche Finanzierung im Sinne des § 99 Nr. 2 a GWB, sondern um Entgelte für spezifische Gegenleistungen für die Behandlung von Patienten.*)
Volltext