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IBRRS 2024, 2544; IMRRS 2024, 1074; IVRRS 2024, 0437
Mit Beitrag
Beruf, Handwerk und Gewerbe
Anzeigepflicht dient nur der wirksamen Gewerbeüberwachung!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2024 - 4 A 594/23
Die Anzeige des Beginns einer Gewerbetätigkeit soll der Behörde Aufschluss über die Zahl und Art der in ihrem Bezirk vorhandenen stehenden Gewerbebetriebe geben und ihr eine wirksame Überwachung der Gewerbeausübung ermöglichen. Die Anzeige ist allerdings nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit der Aufnahme und der Ausübung des Gewerbes.*)
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