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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2024, 1519; IMRRS 2024, 0639
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nur Anspruch auf Belegeinsicht, nicht auf Belegübersendung

AG Recklinghausen, Urteil vom 10.07.2023 - 17 C 24/23

1. Die Belegeinsicht erfolgt in der Geschäftsstelle des Vermieters. Der Mieter hat regelmäßig keinen Anspruch auf Übersendung der Belege.

2. Ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn die Einsichtnahme in der Geschäftsstelle für den Mieter unzumutbar ist.

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