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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 1476; IMRRS 2024, 0612
Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum
Beauftragung eines Rechtsanwalts bedarf keines Rechtsgutachtens!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.02.2024 - 2-13 S 53/23
Hat ein Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung vorgenommen, ist es vor der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der gerichtlichen Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs im Regelfall nicht erforderlich, ein Gutachten eines Rechtsanwalts über die Erfolgsaussichten des Prozesses einzuholen.*)
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