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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 0824; IMRRS 2024, 0366
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Lass es verrotten, dann zahlt die Gemeinschaft!
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 13.10.2023 - 980b C 13/23 WEG
Unterscheidet die Teilungserklärung an mehreren Stellen zwischen Instandhaltung und Instandsetzung, dann werden von einer Vereinbarung, nach der die Sondereigentümer die Kosten der Instandhaltung der Fenster in ihrem Sondereigentum zu tragen haben, die Kosten für die Instandsetzung dieser Fenster nicht erfasst; hier verbleibt es vielmehr bei der Kostentragung durch die Gemeinschaft.
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