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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 0528; IMRRS 2024, 0228; IVRRS 2024, 0097
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Prozessuales
„Kosten des Rechtsstreits“ sind auch Kosten des Rechtsmittelverfahrens!
LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.01.2024 - 4 Ta 89/23
1. Haben die Parteien in der Berufungsinstanz in einem gerichtlichen Vergleich eine Vereinbarung dahingehend getroffen, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.*)
2. Die Formulierung "Kosten des Rechtsstreits" umfasst dabei nicht nur die Kosten des Berufungsverfahrens, sondern die gesamten in dem Rechtsstreit anfallenden Kosten einschließlich der Rechtsmittelverfahren.*)
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