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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 0433; IMRRS 2024, 0178
Versicherungsrecht
Volltext
Mit Beitrag
![Versicherungsrecht Versicherungsrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
Betrieb noch nicht eröffnet: Privathaftpflicht ist (noch) einstandspflichtig!
OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.12.2023 - 5 U 50/23
1. Zur Eintrittspflicht des Privathaftpflichtversicherers wegen Baumfällarbeiten zwecks künftiger Nutzung einer derzeit stillgelegten Eissporthalle.*)
2. Angesichts der grundsätzlichen Einstandspflicht des Privathaftpflichtversicherers für alle Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und der Notwendigkeit, dem Versicherungsnehmer bestehende Lücken im Versicherungsschutz hinreichend zu verdeutlichen, dürfte einiges dafür sprechen, auch die in neueren Bedingungen als negative Tatbestandsmerkmale formulierten Ausnahmen für Beruf und Gewerbe als - in die Leistungsbeschreibung gekleidete - Risikoausschlüsse anzusehen.*)
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