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IBRRS 2024, 0428; IMRRS 2024, 0173
Mit Beitrag
Sachverständige
Wird ein Literaturstudium vergütet?
LSG Hamburg, Beschluss vom 24.11.2023 - L 3 VE 9/23 B D
1. Ein Gerichtssachverständiger hat auch dann Anspruch auf Vergütung, wenn er das Gutachten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht fertigstellen konnte. Vergütungsfähig sind sämtliche Vorbereitungsarbeiten und alle erbrachten Teilleistungen. Ein weitergehender Entschädigungsanspruch besteht nicht.
2. Ein Sachverständiger muss in der Lage sein, das geforderte Gutachten auf seinem Fachgebiet zu erstatten. Ein Literaturstudium, das ihn erst in die Lage versetzt, das Gutachten zu erstellen, wird grundsätzlich nicht vergütet.
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