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IBRRS 2024, 0286
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Ausübung eines Vorkaufsrechts = Erlass eines Verwaltungsakts?
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.01.2024 - 2 E 738/23
1. Die Annahme eines von der Rechtswegzuweisung des § 217 Abs. 1 Sätze 1 und 4 BauGB erfassten Vorkaufsrechts zum Entschädigungswert gem. § 28 Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass die Gemeinde bei der Ausübung des Vorkaufsrechts einen auf die Anwendung des § 28 Abs. 4 BauGB bezogenen Regelungswillen hat und dies auch im objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids (gegebenenfalls in Zusammenhang mit weiteren Umständen) zum Ausdruck kommt.*)
2. Ein Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 BauGB liegt nicht bereits (immer) dann vor, wenn ein Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ausgeübt wird.*)
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