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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 3399; IMRRS 2023, 1558
Gewerberaummiete
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Vermieter stimmt schriftlich zu: Schriftform für bauliche Veränderung gewahrt!
KG, Urteil vom 06.11.2023 - 8 U 10/23
Sieht der Mietvertrag vor, dass bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedürfen, so bedarf es, wenn der Vermieter dem Bauantrag des Mieters schriftlich zustimmt, insoweit keiner schriftlichen Vereinbarung der Parteien, um die Form des § 550 Satz 1 BGB zu wahren.*)
