Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Volltexturteil gefunden |

KG, Urteil vom 17.01.2023 - 21 U 90/22
1. Verlangt der Auftragnehmer eines Pauschalvertrags eine Mehrvergütung wegen zusätzlicher Leistungen, hat er darzulegen und zu beweisen, dass die Leistungen nicht bereits vom Pauschalvertrag umfasst sind und der Auftraggeber ihre Ausführung angeordnet hat.
2. Wird ein Pauschalpreisvertrag gekündigt, hat der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen.
3. Eine als Vertragserfüllungsbürgschaft bezeichnete Sicherheit ist in der Regel dahin zu verstehen, dass der Anspruch auf eine fristgerechte, abnahmefähige Herstellung des Werks einschließlich Vertragsstrafen, aber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Verzug hierdurch abgesichert sind. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert regelmäßig auch Überzahlungen seitens des Auftraggebers.
4. Haben die Parteien keine Vereinbarung darüber getroffen, wann die Vertragserfüllungsbürgschaft zurückzugeben ist, ist sie jedenfalls dann zurückzugeben, wenn der Sicherungszweck entfallen ist.
